Visum für Japan: Wer es braucht und wie man es beantragt

Ein Visum für Japan ist für kurze touristische Reisen nicht nötig, wenn man Staatsangehöriger eines der über 70 visumfreien Länder und Regionen ist, etwa Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz. Alle anderen Staatsangehörigen sowie alle, die in Japan arbeiten, studieren oder länger als 90 Tage bleiben möchten, müssen das Visum vor der Abreise bei einer japanischen Botschaft oder einem Konsulat beantragen oder, wo möglich, online über Japan eVISA.

Visumfrei oder nicht?

Das japanische Außenministerium veröffentlicht die offizielle Liste der visumfreien Länder und Regionen. Maßgeblich ist die Staatsangehörigkeit, nicht der Wohnsitz: Ein Deutscher mit Wohnsitz in Indien ist visumfrei, eine indische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland braucht ein Visum. Visumfreie Aufenthalte sind auf Tourismus, Besuche bei Familie oder Freunden, Konferenzen und unbezahlte Geschäftstermine beschränkt.

Visaarten

ZweckVisumÜbliche Dauer
Tourismus, Familienbesuch, kurze GeschäftsreiseKurzaufenthalt (temporary visitor)15, 30 oder 90 Tage
Arbeit, Studium, längerer FamilienaufenthaltVisum auf Grundlage eines Certificate of EligibilityJe nach Aufenthaltsstatus
Working HolidayWorking-Holiday-Visum (bilaterale Abkommen)Bis zu 1 Jahr
Fernarbeit für ausländische ArbeitgeberVisum für digitale NomadenBis zu 6 Monate

So läuft der Antrag

  1. Voraussetzungen prüfenAuf der Website der für den Wohnort zuständigen japanischen Vertretung nachsehen, welche Unterlagen verlangt werden.
  2. Unterlagen zusammenstellenMeist gültiger Reisepass, Antragsformular, aktuelles Foto, Flugbuchung, Reiseplan und Finanznachweis. Für Familien- oder Geschäftsbesuche können Einladungs- oder Garantieschreiben nötig sein.
  3. Antrag stellenBei Botschaft, Konsulat oder einem zugelassenen Visazentrum, bei Berechtigung auch online über Japan eVISA.
  4. Bearbeitung abwartenIn der Regel etwa fünf Werktage, länger, wenn die Vertretung Tokio konsultieren muss.
  5. Reisen und registrierenNach Erteilung des Visums kann die Ankunftsregistrierung online mit den Visumdaten erfolgen.

Japan eVISA

Japan stellt visumpflichtigen Staatsangehörigen, die in einer wachsenden Zahl von Ländern wohnen, etwa in den USA, Kanada, dem Vereinigten Königreich, Australien, Brasilien, Südafrika oder Taiwan, ein elektronisches Visum für eine einmalige touristische Einreise aus. Das eVISA ist elektronisch mit dem Pass verknüpft und wird beim Check-in und am Flughafen auf dem Smartphone gezeigt. Die Berechtigung hängt von Staatsangehörigkeit und Wohnsitz ab, daher vor dem Antrag die offizielle Seite prüfen.

Gebühren

Die Gebühren für ein Visum für Japan wurden am 1. Juli 2026 angepasst. Die Beträge legt das Außenministerium fest; für einige Staatsangehörige gelten aufgrund bilateraler Abkommen ermäßigte Gebühren oder keine. Den genauen Betrag nennt die Vertretung bei der Antragsannahme, und bei Ablehnung wird nichts erstattet. Gebühren werden ausschließlich an Botschaft, Konsulat oder ein zugelassenes Visazentrum gezahlt.

JESTA ab etwa 2028

JESTA ist eine geplante elektronische Reisegenehmigung für visumfreie Besucher, ähnlich dem US-ESTA. Sie ersetzt das Visum nicht: Wer heute ein Visum braucht, wird es auch weiterhin benötigen.

Nach der Erteilung

Ein Visum berechtigt dazu, die Einreise zu beantragen; es garantiert sie nicht. Der Beamte am Flughafen legt die Aufenthaltsdauer fest, Pass und Visum werden zusammen vorgelegt. Vor dem Verlassen der Vertretung prüfen, ob Name, Passnummer und Daten mit dem Pass übereinstimmen. Bei Fragen hilft die Japan Visa Information Hotline, die auf der Website jeder Vertretung angegeben ist. Die Hotline beantwortet allgemeine Fragen rund um die Uhr auf Englisch.

Offizielle Quelle: Außenministerium Japans, Visa

Häufige Fragen

Kann man ein Visum für Japan bei der Ankunft erhalten?

Nein. Japan erteilt keine Visa bei der Ankunft; das Visum muss vor der Reise im Ausland ausgestellt werden.

Ist Visit Japan Web ein Visum?

Nein. Der Dienst bereitet nur Einreise- und Zollformalitäten vor. Über die Einreise entscheiden die Beamten.

Lässt sich ein visumfreier Aufenthalt von 90 Tagen verlängern?

Verlängerungen sind selten und nur aus außergewöhnlichen Gründen über die Einwanderungsbehörde in Japan möglich. Für längere Aufenthalte ist vorab ein passendes Visum nötig.