Reisepass für Japan: Gültigkeit, Zustand und Kinder
Die Regeln für den Reisepass für Japan sind einfacher als bei vielen anderen Zielen. Für einen Kurzaufenthalt muss er nur für die gesamte Reise gültig sein, einschließlich des Ausreisetages. Eine Sechs-Monats-Regel gibt es für visumfreie Touristen nicht, doch das Dokument muss in gutem Zustand sein und eine freie Seite für den Aufenthaltsaufkleber haben.
Gültigkeit
Die Einwanderungsbehörde gewährt keine Aufenthaltsdauer über das Ablaufdatum des Passes hinaus. Ein Pass, der wenige Tage nach der geplanten Ausreise abläuft, wird akzeptiert, doch jede Verzögerung durch einen gestrichenen Flug oder einen Taifun ließe keinen Puffer. Fluggesellschaften können beim Check-in eigene Regeln anwenden, daher ist es ratsam, einen Pass zu erneuern, der innerhalb von drei Monaten nach der Reise abläuft.
Zustand des Passes
- Keine eingerissenen, losen oder wassergeschädigten Seiten.
- Datenseite maschinenlesbar; ein beschädigter Chip verlangsamt automatische Schleusen.
- Mindestens eine leere Seite für den Aufenthaltsaufkleber.
- Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe werden für Kurzaufenthalte in der Regel akzeptiert; die japanische Botschaft in Deutschland bestätigt das ausdrücklich.
Kinder und Babys
Jedes Kind, auch ein Säugling, braucht ein eigenes Reisedokument. Kinder unter 16 Jahren sind von den Fingerabdrücken befreit, müssen aber für die Ankunft registriert werden, was über das Konto eines Elternteils möglich ist. Reist ein Kind nur mit einem Elternteil oder mit anderen Erwachsenen, ist eine unterschriebene Einverständniserklärung empfehlenswert, auch wenn Japan sie nicht verlangt.
Doppelte Staatsangehörigkeit
Wer zwei Pässe besitzt, sollte für Einreise, Ausreise und Ankunftsregistrierung denselben Pass verwenden, da der QR-Code an einen Pass gebunden ist. Die Visumfreiheit richtet sich nach dem an der Grenze vorgelegten Pass.
Namen und Buchungen
Flüge sollten mit dem Namen genau wie im Pass gebucht werden. Ein erneuerter Pass wird von Fluggesellschaften meist akzeptiert, auch wenn mit dem alten gebucht wurde, doch die Passnummer sollte in der Buchung und in der Ankunftsregistrierung aktualisiert werden.
Während des Aufenthalts
Ausländische Besucher müssen den Reisepass für Japan jederzeit bei sich tragen, und Hotels sind verpflichtet, die Passdaten ausländischer Gäste zu erfassen. Ein Foto der Datenseite und des Aufenthaltsaufklebers getrennt aufzubewahren, etwa in einem sicheren Cloud-Ordner, ist eine gute Vorsorge.
Pass in Japan verloren
Ein verlorener oder gestohlener Pass muss bei der nächsten Polizeistation (koban) gemeldet werden, um eine Meldenummer zu erhalten, danach bei der Botschaft oder dem Konsulat des eigenen Landes in Japan, um ein Notreisedokument zu beantragen. Das Foto des Aufenthaltsaufklebers erleichtert die Ausreise. Kontaktdaten stehen im Ratgeber zu Botschaften und Konsulaten.
Vor der Abreise prüfen
Ablaufdatum, Zustand und die Übereinstimmung des Namens mit dem Ticket kontrollieren. Im Zweifel den Pass vor der Reise erneuern, denn in Japan selbst lässt sich ein deutscher, österreichischer oder Schweizer Pass nicht verlängern.
Pass und Einreisekontrolle
An der Kontrolle den Pass aufgeschlagen auf der Datenseite vorlegen und die Hülle abnehmen, damit das Lesegerät funktioniert. Der Aufenthaltsaufkleber zeigt die erlaubte Aufenthaltsdauer; das Datum sollte direkt kontrolliert werden.
Kinderreisepass und vorläufiger Pass
Kinderreisepässe und vorläufige Reisepässe aus Deutschland werden für die Einreise nach Japan anerkannt. Sie haben jedoch eine kürzere Gültigkeit, daher sollte das Ablaufdatum besonders sorgfältig geprüft werden. Beide Dokumente lassen sich bei Bedarf kurzfristig beim Bürgeramt beantragen.
Offizielle Quelle: Außenministerium Japans, Visa
Häufige Fragen
Muss der Reisepass für Japan sechs Monate gültig sein?
Nein. Für Kurzaufenthalte genügt die Gültigkeit für die gesamte Reise. Manche Fluggesellschaften empfehlen einen Puffer, das sollte geprüft werden.
Wird ein erneuerter Pass akzeptiert, wenn die Buchung die alte Nummer enthält?
Meist ja, die Fluggesellschaft sollte aber informiert werden. Für die Ankunftsregistrierung ist der Pass zu verwenden, der bei der Einreise vorgelegt wird.
Reicht der Personalausweis?
Nein. Für alle ausländischen Besucher, auch EU-Bürger, ist ein Reisepass vorgeschrieben.