Reiseversicherung Japan: Welche Leistungen wichtig sind
Eine Reiseversicherung Japan ist für visumfreie Besucher keine Pflicht. Ausländer ohne japanische Krankenversicherung zahlen medizinische Behandlungen jedoch zum vollen Preis, und manche Krankenhäuser verlangen vor der Behandlung eine Zahlung oder Garantie. Schon wenige Nächte im Krankenhaus können mehrere hunderttausend Yen kosten, ein Rücktransport deutlich mehr. Die gesetzliche Krankenversicherung aus Deutschland oder Österreich gilt in Japan nicht.
Sinnvolle Leistungen
- Behandlungs- und Krankenhauskosten mit hoher Deckungssumme, inklusive Notoperation.
- Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland.
- Reiserücktritt und Reiseabbruch, nützlich in der Taifunsaison.
- Gepäckverlust oder -verspätung, Diebstahl und Haftpflicht.
- Aktivitäten wie Skifahren, Snowboarden oder Bergwandern, die oft standardmäßig ausgeschlossen sind.
Medizinische Versorgung in Japan
Die Krankenhäuser sind ausgezeichnet, doch nicht alle Mitarbeitenden sprechen Englisch, und Kliniken erwarten meist die Bezahlung nach jedem Besuch. Die japanische Fremdenverkehrszentrale JNTO betreibt die Japan Visitor Hotline (+81 50 3816 2787), rund um die Uhr erreichbar, die bei der Suche nach Einrichtungen hilft und das Vorgehen im Notfall erklärt. Der Rettungsdienst ist unter 119 kostenlos erreichbar. Die japanische Tourismusbehörde bietet außerdem eine Suche nach Krankenhäusern, die ausländische Patienten aufnehmen.
Versicherung über die Kreditkarte
Viele Premium-Kreditkarten enthalten einen Reiseschutz, doch die Deckung für Arztkosten kann niedrig sein und gilt mitunter nur, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde. Deckungssumme, maximale Reisedauer und Ausschlüsse sollten geprüft werden.
Die passende Reiseversicherung Japan wählen
Vergleichen Sie Deckungssumme, Selbstbeteiligung, die 24-Stunden-Notrufnummer und ob der Versicherer Krankenhäuser direkt bezahlen kann. Gerade in Japan ist die Direktabrechnung wichtig, da ein Krankenhaus sonst eine hohe Kaution verlangen kann. Policennummer und Notrufnummer gehören aufs Handy und auf Papier.
Vorerkrankungen und Medikamente
Bestehende Erkrankungen beim Abschluss angeben und ausreichend Medikamente in der Originalverpackung mit einer Kopie des Rezepts mitnehmen. Mehr als ein Monatsvorrat an verschreibungspflichtigen Medikamenten erfordert vorab eine Einfuhrbescheinigung.
Längere Aufenthalte
Manche Visa, etwa das Visum für längere touristische Aufenthalte, setzen einen Versicherungsnachweis voraus. Bei visumfreien Kurzreisen wird an der Grenze nichts geprüft, doch eine Versicherung bleibt der beste Schutz gegen hohe Behandlungskosten.
Im Krankheitsfall
Bei leichten Beschwerden verkaufen Apotheken (Schild 薬, kusuri) gängige Medikamente, allerdings unter anderen Markennamen. Für einen Arztbesuch Pass und Versicherungsunterlagen mitnehmen und vor geplanten Behandlungen die Notrufnummer des Versicherers anrufen, damit dieser die Kostenübernahme garantiert. Quittungen, Arztberichte und Rezepte für die Erstattung aufbewahren und wenn möglich eine englische Zusammenfassung erbitten.
Den richtigen Zeitpunkt wählen
Am besten wird die Versicherung direkt nach der Flugbuchung abgeschlossen, denn der Reiserücktrittsschutz gilt oft nur für Ereignisse nach Vertragsabschluss. Für Reisen in der Taifunsaison oder einen Skiurlaub sollte geprüft werden, ob Flugverspätungen und Wintersportunfälle eingeschlossen sind. Familien sparen häufig mit einem gemeinsamen Tarif für alle Reisenden.
Zahnarzt und Apotheke
Auch zahnärztliche Notfälle werden voll berechnet, und in der Klinik verschriebene Medikamente kauft man in einer separaten Apotheke. Beide Quittungen sind für die Erstattung nach der Rückkehr nötig.
Nach der Rückkehr
Die Erstattung sollte zügig beantragt werden, meist mit Police, Quittungen, Arztbericht und einem Nachweis der Reisedaten. Englische Berichte beschleunigen die Prüfung, japanische Dokumente brauchen gegebenenfalls eine Übersetzung. Eine Kopie der Police in der eigenen E-Mail hilft, falls das Handy verloren geht. Weitere praktische Hinweise finden Sie in den passenden Ratgebern weiter unten.
Offizielle Quelle: JNTO, Leitfaden für medizinische Notfälle
Häufige Fragen
Ist eine Reiseversicherung Japan für die Einreise vorgeschrieben?
Für visumfreie Kurzaufenthalte nicht. Sie wird dennoch dringend empfohlen, weil Besucher Arztkosten vollständig selbst tragen.
Deckt die Versicherung Erdbeben ab?
Das hängt vom Vertrag ab: Manche schließen Naturkatastrophen beim Rücktritt aus, decken aber medizinische Notfälle. Ausschlüsse vor Abschluss lesen.
Welche Nummer gilt im medizinischen Notfall?
Die 119 für den Rettungsdienst, kostenlos von jedem Telefon. Für nicht dringende Hilfe auf Englisch ist die Japan Visitor Hotline rund um die Uhr erreichbar.